Rechtsprechung
   BSG, 19.12.1979 - 8b RK 2/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,12470
BSG, 19.12.1979 - 8b RK 2/78 (https://dejure.org/1979,12470)
BSG, Entscheidung vom 19.12.1979 - 8b RK 2/78 (https://dejure.org/1979,12470)
BSG, Entscheidung vom 19. Dezember 1979 - 8b RK 2/78 (https://dejure.org/1979,12470)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,12470) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BSGE 49, 232
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 28.08.1970 - 3 RK 48/69

    Errichtung einer IKK - Zustimmung des Gesellenausschusses - Widerruflichkeit der

    Auszug aus BSG, 19.12.1979 - 8b RK 2/78
    Da der angefochtene Bescheid bereits vollzogen ist - die Anfechtung hatte keine aufschiebende Wirkung - ist der Mangel der fehlenden Zustimmung von Anfang an geheilt (vgl BSGE 31, 283, 286 [BSG 28.08.1970 - 3 RK 48/69] ).
  • BVerfG, 09.04.1975 - 2 BvR 879/73

    AOK

    Auszug aus BSG, 19.12.1979 - 8b RK 2/78
    Bereits Jahre zuvor hatte der Gesetzgeber für die Angleichung der Gebietsgrenzen der AOKen an die neuen Grenzen der Gebietskörperschaften eine gesetzliche Grundlage geschaffen (vgl § 226 Abs. 4 RVO idF des Gesetzes vom 10. August 1972 - BGBl I 1433; vgl. dazu BVerfGE 39, 302 und das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des Senats vom 22. Februar 1979 - 8b RK 4/78 ).
  • BVerwG, 14.02.1968 - VI C 53.65

    Amtspflichtverletzungen eines Beamten - Vorliegen eines Haftungsausschlusses -

    Auszug aus BSG, 19.12.1979 - 8b RK 2/78
    Hierbei kann offen bleiben, ob unbestrittene Tatsachen, an denen auch sonst keine Zweifel bestehen, immer im Revisionsverfahren berücksichtigt werden können (vgl BVerwGE 29, 127 [BVerwG 14.02.1968 - BVerwG VI C 53.65] ) oder ob noch weitere Voraussetzungen erforderlich sind, um das Revisionsgericht zu ermächtigen, solche Tatsachen der Entscheidung zugrunde zu legen (vgl BSGE 9, 266, 271 [BSG 21.04.1959 - 2 RU 293/56]; BSG in SozR 1500 § 163 Nr. 1).
  • BSG, 11.08.1976 - 10 RV 165/75

    Erstattungsanspruch - Sozialleistungsträger gegen Versorgungsverwaltung -

    Auszug aus BSG, 19.12.1979 - 8b RK 2/78
    Der 10. Senat des BSG hat die wegen einer Hechtsänderung erst in der Revisionsinstanz mögliche und erklärte Verjährungseinrede berücksichtigt ( BSGE 42, 135, 137 [BSG 11.08.1976 - 10 RV 165/75] ).
  • BSG, 28.03.1958 - 6 RKa 1/57
    Auszug aus BSG, 19.12.1979 - 8b RK 2/78
    Es wäre der Prüfung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides auch die Sachlage zZt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens zugrunde zu legen (vgl BSGE 7, 129, 133 ff ).
  • BSG, 22.02.1979 - 8b RK 4/78

    Sozialrechtsweg - Verwaltungsgerichtliche Generalklausel -

    Auszug aus BSG, 19.12.1979 - 8b RK 2/78
    Bereits Jahre zuvor hatte der Gesetzgeber für die Angleichung der Gebietsgrenzen der AOKen an die neuen Grenzen der Gebietskörperschaften eine gesetzliche Grundlage geschaffen (vgl § 226 Abs. 4 RVO idF des Gesetzes vom 10. August 1972 - BGBl I 1433; vgl. dazu BVerfGE 39, 302 und das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des Senats vom 22. Februar 1979 - 8b RK 4/78 ).
  • BSG, 21.04.1959 - 2 RU 293/56

    Der Begriff des ständigen Aufhaltens - Anspruch auf Verletztenrente - Der Begriff

    Auszug aus BSG, 19.12.1979 - 8b RK 2/78
    Hierbei kann offen bleiben, ob unbestrittene Tatsachen, an denen auch sonst keine Zweifel bestehen, immer im Revisionsverfahren berücksichtigt werden können (vgl BVerwGE 29, 127 [BVerwG 14.02.1968 - BVerwG VI C 53.65] ) oder ob noch weitere Voraussetzungen erforderlich sind, um das Revisionsgericht zu ermächtigen, solche Tatsachen der Entscheidung zugrunde zu legen (vgl BSGE 9, 266, 271 [BSG 21.04.1959 - 2 RU 293/56]; BSG in SozR 1500 § 163 Nr. 1).
  • BSG, 30.07.1975 - 4 RJ 261/74

    Versicherungszeiten in der reichsgesetzlichen Invalidenversicherung -

    Auszug aus BSG, 19.12.1979 - 8b RK 2/78
    Diese Fälle bedürfen aber einer Regelung, die auf dem Wege einer im Gesamtplan des Gesetzes liegenden Lückenausfüllung gefunden werden muß (zur Ermittlung einer Übergangsvorschrift durch Lückenausfüllung vgl BSGE 40, 117, 118 [BSG 30.07.1975 - 4 RJ 261/74] ).
  • LSG Hessen, 15.04.1986 - L 3 U 968/82

    Unfallversicherung; Ehegatte; Begleitperson; Betreuungsaufgaben; Kureinrichtung;

    Eine dem Senat zu gesetzergänzender Rechtsfortbildung berechtigende Gesetzeslücke ist nach der gefestigten Rechtsprechung des BSG immer dann anzunehmen, wenn nach dem Plan des Gesetzes ein Regelungsbedürfnis besteht, dem das Gesetz nicht entspricht, weil es entweder schon, im Gesetzgebungsverfahren nicht erkannt worden ist oder weil es sich erst nachträglich ergeben hat (BSG, Urteil vom 23. Juni 1959 - 2 RU 257/57 - in BSGE 10, 97/100; Urteil vom 11. August 1966 - 3 RK 24/64 - in BSGE 25, 150/151; Urteil vom 30. Oktober 1973 - 9 RV 64/73 - in BSGE 36, 229/231; Urteil vom 18. Mai 1976 - 3 RK 11/75 - in BSGE 42, 20/23; Urteil vom 18. Mai 1976 - 9/10 RVi 4/74 - in BSGE 42, 28/35; Urteil vom 19. Dezember 1979 - 8 b RK 2/78 - in BSGE 49, 232/234).
  • BSG, 16.06.1982 - 8 RK 5/82

    Trägerinnung; Erweiterung des Zuständigkeitsbereiches; Zuständigkeitserweiterung;

    Die Möglichkeit, die Zustimmung eines neu gewählten Gesel- ' lenausschusses nachzuholen und den Fehler der angefochtenen Verwaltungsakte zu heilen (BSGE 49, 232, 233 und nunmehr @ A1 Abs. 1 Nr. 4 SGB 10) hat der Beklagte nicht genutzt.
  • BSG, 29.08.1980 - 8a RK 15/79
    Diese Regelung war erforderlich, weil anderenfalls die Meinung vertreten werden konnte, die Kassenerweiterung trete kraft Gesetzes (§ 250 Abs. 2 RVO) ein, schließe sich also ohne Mitwirkung des Gesellenausschusses an den handwerksrechtlichen Vorgang an (vgl. dazu das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des 8b-Senats vom 19. Dezember 1979 - 8b RK 2/78).
  • BSG, 29.08.1980 - 8a RK 16/79
    Wie der erkennende Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 19. Dezember 4979 - 8b RK 2/78 - demnächst in SozR 2200 @ 250 Nr. 6, auszugsweise in DOK 4980, S 482) ist diese Vorschrift auch auf angefochtene Bescheide anzuwenden, die vor dem 4. Januar 4977 erlassen werden sind.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht